In Deutschland haben inzwischen über 800.000 Menschen einen kleinen Waffenschein beantragt. 2003 waren es gerade einmal 250.000. Der Anstieg zeigt: Der Wunsch nach legalem Selbstschutz wächst und immer mehr Menschen wollen vorbereitet sein.
Mit dem kleinen Waffenschein darfst du Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen außerhalb deiner Wohnung oder deines Grundstücks führen – unter klaren Auflagen. Aber was ist erlaubt? Welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Was kostet der Antrag? Und was passiert bei Verstößen?
Hier bekommst du die Antworten mit allen relevanten Informationen zur Beantragung, Gültigkeit, Waffenrecht und rechtlichen Grenzen.
6 schnelle Fakten zum kleinen Waffenschein
- Der kleine Waffenschein erlaubt dir das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen außerhalb deiner Wohnung oder deines befriedeten Besitzes.
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Der Schein gilt unbefristet.
- Die Kosten liegen je nach Bundesland zwischen 50 und 150 Euro.
- Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen verboten – dazu zählen Volksfeste, Demos, Konzerte und mehr.
- Du musst immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben.
- Verstöße gegen das Waffenrecht können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.
Was ist ein Kleiner Waffenschein?
Der kleine Waffenschein ist ein offizielles Dokument nach § 10 Abs. 4 Satz 4 des Waffengesetzes (WaffG). Die Erlaubnis wurde am 1. April 2003 eingeführt – als direkte Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt – und hat das deutsche Waffenrecht deutlich verschärft.
Definition und rechtliche Grundlage nach dem Waffengesetz
Das Waffengesetz definiert den kleinen Waffenschein als Erlaubnis zum Führen bestimmter Waffen in der Öffentlichkeit. Bis 2003 durften volljährige Personen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne Registrierung oder Eignungsprüfung öffentlich mit sich führen. Mit der Einführung des kleinen Waffenscheins sollte die Kontrolle und Rückverfolgbarkeit dieser Waffen verbessert werde. Im gleichen Zug soll sie ebenso die persönliche Eignung ihrer Träger sicherstellen.
Unterschied zum regulären großen Waffenschein
Der Unterschied ist eindeutig: Der kleine Waffenschein gilt nur für bestimmte nicht-tödliche Waffen wie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Der große Waffenschein dagegen erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen und unterliegt deutlich strengeren Voraussetzungen. Dazu gehören eine umfassende Sachkundeprüfung und der Nachweis eines besonderen Bedürfnisses.
Gültigkeit: bundesweit und unbefristet
Der kleine Waffenschein gilt unbefristet und in allen Bundesländern. Hast du ihn einmal erhalten, musst du keinen neuen Antrag stellen, selbst wenn du in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland ziehst.
Berechtigung zum verdeckten Führen
Mit dem kleinen Waffenschein darfst du deine Waffe verdeckt führen, nicht offen tragen. Sichtbar getragene Waffen können als Bedrohung oder Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Wichtig: Die Erlaubnis gilt nur für Waffen mit PTB-Kennzeichnung. Das Zulassungszeichen muss deutlich erkennbar sein.

Welche Waffen sind durch den Kleinen Waffenschein abgedeckt?
Der Geltungsbereich des kleinen Waffenscheins ist klar definiert: Er beschränkt sich auf bestimmte Waffentypen mit Zulassungszeichen. Andere Waffen sind nicht erlaubt!
Schreckschusswaffen mit PTB-Zulassungszeichen
Schreckschusswaffen bilden die Hauptkategorie. Sie sehen echten Schusswaffen ähnlich, verschießen aber nur
- Kartuschenmunition oder
- pyrotechnische Munition.
Wichtig: Die Waffe muss mit dem PTB-Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gekennzeichnet sein. Nur dann gilt sie als legal im Sinne des Waffenrechts und darf mit kleinem Waffenschein geführt werden.
Reizstoffwaffen mit PTB-Kennzeichnung
Dazu zählen z. B. Pfefferspray-Pistolen. Auch hier gilt: Nur Reizstoffwaffen mit PTB-Kennzeichnung sind erlaubt. Diese Waffen unterliegen denselben technischen Anforderungen und dürfen ebenfalls nur mit gültigem kleinem Waffenschein außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Besitzes geführt werden.
Signalwaffen mit PTB-Zeichen
Auch Signalwaffen, die für Notfälle gedacht sind – etwa Signalpistolen – dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie ein gültiges Zulassungszeichen der PTB tragen. Ohne dieses Zeichen: keine Erlaubnis.
Ausgeschlossen: CO2-, Druckluft- und Federdruckwaffen mit F-Zeichen
- CO2-Waffen,
- Druckluftwaffen
- und Federdruckwaffen mit F-Zeichen
sind ausdrücklich nicht vom kleinen Waffenschein abgedeckt. Auch wenn du eine solche Waffe besitzt, das Führen in der Öffentlichkeit bleibt verboten! Hier greift das Waffengesetz unabhängig vom Schein.
Keine Berechtigung für scharfe Waffen oder Munition
Scharfe Schusswaffen und die dazugehörige Munition sind mit dem kleinen Waffenschein nicht erlaubt. Wenn du solche Waffen oder Munition besitzen oder führen willst, brauchst du eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder den großen Waffenschein – mit allen dazugehörigen Prüfungen, Nachweisen und rechtlichen Hürden.
Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein
Die Erteilung eines kleinen Waffenscheins ist an klare gesetzliche Anforderungen geknüpft. Die Behörden prüfen jeden Antrag sorgfältig – ohne Ausnahmen.
Mindestalter: 18 Jahre
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um den kleinen Waffenschein beantragen zu können. Bist du jünger, hast du keine Chance, egal, welche Qualifikationen du mitbringst.
Persönliche Zuverlässigkeit
Ein zentrales Kriterium ist der Nachweis deiner persönlichen Zuverlässigkeit. Dafür musst du ein Führungszeugnis vorlegen. Zusätzlich holen die Behörden Informationen beim Verfassungsschutz ein, um deine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts zu beurteilen.
Geistige und körperliche Eignung
Die persönliche Eignung betrifft deine psychische und physische Verfassung. Wer Hinweise auf Suchtprobleme, insbesondere Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, aufweist, kann abgelehnt werden. Bei Zweifeln kann die Behörde ein fachärztliches oder psychologisches Gutachten verlangen.
Keine Vorstrafen wegen Gewaltdelikten
Einträge im Bundeszentralregister, zum Beispiel wegen Gewalt-, Drogen- oder Waffendelikten, führen meist zur Ablehnung. Wer mehr als 60 Tagessätze erhalten hat, gilt in der Regel als nicht zuverlässig.
Gutachten bei Zweifeln
Wenn Unsicherheiten bestehen, darf die Waffenbehörde zusätzlich ein fachärztliches Gutachten anfordern. Dabei geht es nicht nur um aktuelle Erkrankungen, sondern auch um deine Eignung im Umgang mit Waffen und Munition unter Stress, im Alltag oder in Konfliktsituationen.
Beantragung des Kleinen Waffenscheins
Die Beantragung des kleinen Waffenscheins läuft nach einem festen Ablauf. Zuständigkeiten, Dokumente und Fristen sind klar geregelt – interessierst du dich für einen Kleinen Waffenschein, solltest du sie kennen.
Zuständige Waffenbehörde: Stadt oder Landkreis
Du stellst den Antrag bei der Waffenbehörde deines Wohnorts. In der Regel beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Wohin genau du musst, hängt davon ab, wo du gemeldet bist.
Antragstellung: persönlich, postalisch oder online
In vielen Bundesländern kannst du den Antrag persönlich, per Post oder inzwischen auch online beantragen – z. B. über das BayernPortal oder andere Serviceportale der Länder wie beispielsweise in Niedersachsen. Informiere dich am besten direkt bei deiner zuständigen Behörde über die angebotenen Wege.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
Für die Beantragung brauchst du:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass – zur Identifikation
- Führungszeugnis – als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit nach § 30 BZRG
- Ausgefülltes Antragsformular – entweder als offizieller Vordruck oder digital über das jeweilige Portal
Bearbeitungszeit: 4 bis 8 Wochen
Die Behörden brauchen im Schnitt 4 bis 8 Wochen, bis der Antrag geprüft ist. In Einzelfällen – bei hoher Auslastung oder besonderen Rückfragen – kann es auch länger dauern.
Kein Vorzeigen der Waffen notwendig
Du musst deine Waffe bei der Beantragung nicht vorzeigen. Der Antrag bezieht sich auf deine persönliche Eignung und Erlaubnis, nicht auf ein konkretes Modell. Du kannst also den kleinen Waffenschein beantragen, bevor du die entsprechende Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe überhaupt besitzt.
Kosten und Gebühren für den Kleinen Waffenschein
Die Kosten für den kleinen Waffenschein unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Es gibt keine bundesweit einheitliche Gebühr. Du solltest also vorab bei deiner Behörde nachfragen.
Verwaltungsgebühren: 50 bis 150 Euro
Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. In Nordrhein-Westfalen kostet der Antrag oft rund 90 Euro, im Landkreis Verden (Niedersachsen) beispielsweise nur 50 Euro.
Führungszeugnis: ca. 13 Euro zusätzlich
Das Führungszeugnis, das du für den Antrag brauchst, kostet aktuell etwa 13 Euro. Diese Gebühr ist bundesweit weitgehend gleich.
Gebühren auch bei Ablehnung
Wird dein Antrag abgelehnt, musst du trotzdem mit anteiligen Gebühren rechnen. Eine vollständige Rückerstattung gibt es in der Regel nicht. Übrigens auch dann nicht, wenn du den Antrag freiwillig zurückziehst.
Zahlungsmöglichkeiten
Je nach Behörde kannst du die Gebühren per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung leisten. Einige Städte – etwa Berlin – setzen bereits auf digitale Zahlungsmethoden über Online-Portale oder QR-Rechnungen.
Führungsbestimmungen und Verbote
Auch wenn du den kleinen Waffenschein besitzt, heißt das nicht, dass du überall und jederzeit bewaffnet unterwegs sein darfst. Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen unterliegt klaren Einschränkungen.
Öffentlich verboten – trotz Waffenschein
Das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten. Dazu zählen:
- Volksfeste, Jahrmärkte
- Konzerte, Kinos, Diskotheken
- Sportereignisse
- Demonstrationen und politische Versammlungen
Diese Regelung gilt unabhängig vom Besitz des kleinen Waffenscheins – Verstöße werden hart sanktioniert.
Kein Waffenführen bei Demos oder Kundgebungen
Gerade bei politischen Versammlungen ist das Mitführen von Waffen strikt untersagt. Das gilt auch für SRS-Waffen mit PTB-Zeichen. Ziel ist es, jede Form von Eskalation im öffentlichen Raum zu verhindern.
Ausnahmen: Wohnung, Geschäft, befriedetes Besitztum
In deiner eigenen Wohnung, in den eigenen Geschäftsräumen oder auf befriedetem Besitz – zum Beispiel deinem umzäunten Grundstück – brauchst du keinen kleinen Waffenschein. Diese Bereiche gelten als privater Raum.
Immer dabei: Waffenschein + Ausweis
Wenn du die Waffe außerhalb deines Besitzes führen willst, musst du deinen kleinen Waffenschein UND deinen Personalausweis oder Reisepass immer dabeihaben. Bei einer Kontrolle musst du beides auf Verlangen sofort vorzeigen können.
Verdeckt erlaubt – offen verboten
Du darfst die Waffe nur verdeckt tragen. Offenes Führen – etwa im Holster am Gürtel – kann als Bedrohung oder Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Halte dich an die Regeln – sonst drohen Strafen oder der Entzug deiner Erlaubnis.
Aufbewahrung und Sicherheit
Wenn du eine Waffe führst, trägst du Verantwortung. Das gilt auch zu Hause. Die sichere Verwahrung deiner Waffe liegt bei dir und ist kein Kann, sondern Pflicht. Folgende Regeln solltest du immer beachten:
- Zugriff durch Unbefugte verhindern
Der Gesetzgeber verlangt, dass du deine Waffe so aufbewahrst, dass kein Unbefugter – also weder Kinder noch Hausbewohner oder Besucher – Zugriff darauf hat. Diese Vorgabe dient der öffentlichen Sicherheit und wird bei Verstößen nicht auf die leichte Schulter genommen. - Waffen und Munition getrennt lagern
Auch wenn es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist: Du solltest deine Waffe und die passende Kartuschenmunition getrennt lagern. Das reduziert das Risiko von Missbrauch, Unfällen oder Diebstahl – gerade dann, wenn mehrere Personen Zugang zur Wohnung haben. - Waffen und Munition getrennt lagern
Auch wenn es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist: Du solltest deine Waffe und die passende Kartuschenmunition getrennt lagern. Das reduziert das Risiko von Missbrauch, Unfällen oder Diebstahl – gerade dann, wenn mehrere Personen Zugang zur Wohnung haben. - Keine Pflicht für Waffenschrank bei PTB-Waffen – trotzdem nie fahrlässig handeln
Für PTB-Waffen gibt es keine gesetzliche Vorgabe, sie in einem zertifizierten Waffenschrank aufzubewahren. Trotzdem gilt: Wer seine Waffe einfach in die Schublade legt, handelt fahrlässig und riskiert bei Problemen ernsthafte Konsequenzen. - Du trägst die volle Verantwortung
Ob Verlust, Diebstahl oder unsachgemäße Lagerung, die Verantwortung liegt bei dir. Fahrlässiges Verhalten kann mit Bußgeldern, im Ernstfall sogar mit Strafverfahren enden. Wiederholte Verstöße führen zur Entziehung des kleinen Waffenscheins.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Das Waffenrecht in Deutschland lässt keinen Spielraum für Interpretationen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit deutlichen Strafen rechnen.
Führen ohne kleinen Waffenschein
Wenn du eine berechtigungspflichtige Waffe ohne gültigen kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit führst, machst du dich strafbar. Laut § 52 WaffG drohen dir dafür eine Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe.
Verstöße bei öffentlichen Veranstaltungen
Das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen ist klar verboten. Wer dagegen verstößt riskiert empfindliche Strafen. Die Behörden zeigen hier keine Toleranz.
Missbrauch als Straftat
Wenn du eine Waffe missbrauchst oder deren Einsatz auch nur androhst, droht eine Anzeige wegen Nötigung, Bedrohung oder gefährlicher Körperverletzung – alles schwere Delikte nach dem Strafgesetzbuch.
Entzug des kleinen Waffenscheins
Bei gravierenden oder wiederholten Verstößen wird dir der kleine Waffenschein dauerhaft entzogen. In vielen Fällen bedeutet das: Du bekommst auch in Zukunft keine neue waffenrechtliche Erlaubnis mehr. Egal, ob für SRS-Waffen oder scharfe Waffen mit WBK.
Fazit: Verantwortung beginnt mit Wissen
Der kleine Waffenschein ist kein Spielzeug, sondern eine rechtliche Erlaubnis mit klaren Pflichten. Wer ihn beantragen will, muss bereit sein, sich an Regeln zu halten und die Verantwortung zu tragen, die damit einhergeht.
Informier dich gründlich, bevor du den Antrag stellst. Halte dich an die gesetzlichen Vorgaben und zeig, dass du verstanden hast, worum es wirklich geht: Kontrolle, Disziplin und verantwortungsvoller Umgang mit Waffen.
FAQ – die häufigsten Fragen zum Kleinen Waffenschein
Welchen Waffenschein brauche ich für Sport- oder Jagdwaffen?
Für Sport- und Jagdwaffen reicht der kleine Waffenschein nicht aus. Du benötigst eine Waffenbesitzkarte (WBK). Für Jagdwaffen ist außerdem ein gültiger Jagdschein erforderlich. Der kleine Waffenschein gilt ausschließlich für SRS-Waffen mit PTB-Zeichen.
Kann ich mit dem kleinen Waffenschein ins Ausland reisen?
Nein. Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im Ausland ist grundsätzlich verboten – selbst mit Waffenschein. Der kleine Waffenschein hat keine internationale Gültigkeit.
Brauche ich für Pfefferspray einen kleinen Waffenschein?
Nicht unbedingt. Pfeffersprays ohne PTB-Zeichen, die ausdrücklich zur Tierabwehr gekennzeichnet sind, dürfen von Personen ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit geführt werden. Ganz ohne Waffenschein.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, je nach Behörde und aktueller Auslastung. In Einzelfällen kann es auch länger dauern.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wird dein Antrag abgelehnt, kannst du ihn erst nach Wegfall der Ablehnungsgründe erneut stellen. Die Gebühren werden nicht vollständig erstattet – auch bei Rücknahme.
Muss ich den kleinen Waffenschein verlängern?
Nein. Der kleine Waffenschein gilt unbefristet und muss nicht erneuert werden. Übrigens auch nicht bei Umzug in ein anderes Bundesland.
Darf ich an Silvester mit Schreckschusswaffen schießen?
Nur auf privatem, befriedetem Besitztum – zum Beispiel deinem eigenen Grundstück. Im öffentlichen Raum ist das Schießen mit SRS-Waffen verboten, auch an Silvester.
Kann mir der kleine Waffenschein wieder entzogen werden?
Ja. Bei Unzuverlässigkeit, Verstößen gegen das Waffenrecht oder missbräuchlicher Verwendung kann dir der Schein dauerhaft entzogen werden. In vielen Fällen ist dann auch keine Neuerteilung mehr möglich.
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